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WebDesign ohne Grenzen - barrierefrei

Webdesign Barrierefrei

 

Viele Möglichkeiten, die das moderne Webdesign bietet, sehen zwar toll aus, vorausgesetzt man hat die entsprechenden Plug-ins installiert, JavaScript ist aktiviert, den neuesten Browser im Einsatz und und und.

Doch viele Internetnutzer sitzen hinter Firmen-Firewalls, nutzen nicht den aktuellsten Browser und sind auch nicht gewollt ständig zeit- und bandbreitenraubende Erweiterungen herunterzuladen und zu installieren. Von den Behinderten mal ganz zu schweigen, die sich die Seiten per Screenreader vorlesen lassen oder sonstige Hilfsmittel verwenden um an die gewünschten Informationen zu kommen.

Was für Bundesverwaltungen gilt, kann für "normale" Webseiten nicht verkehrt sein. Zum Thema Barrierefreiheit im Webdesign wurde schon einiges publiziert doch die wenigsten wissen etwas damit anzufangen. Erst mit dem Aufkommen von Web 2.0 rückt dieses Thema mehr und mehr in den Vordergrund. Der Bund schreibt für alle Webangebote der Bundesverwaltungen die Barrierefreiheit seit Ende 2005 vor.

Grundlagen

Barrierefreiheit schließt sowohl Menschen mit und ohne Behinderungen, als auch Benutzer mit technischen (z. B. Textbrowser oder PDA) oder altersbedingten Einschränkungen (z. B. Sehschwächen) sowie Webcrawler ein, mit denen Suchmaschinen den Inhalt einer Seite erfassen. Da dies aufgrund der unzähligen weichen, individuell geprägten Barrieren nicht vollständig erreicht werden kann, spricht man auch von barrierearm oder zugänglich.

Statistisch gesehen sind Menschen mit Behinderungen überdurchschnittlich häufig im Internet und dabei auf spezielle Aufbereitung der Webangebote angewiesen, die über die übliche Darstellung (Rendering am Bildschirm, Audiodatenkonversion, usw.) hinausgehen. Blinde und sehbehinderte Nutzer lassen sich Webseiten per Software vorlesen oder in Braille-Schrift ausgeben, gehörlose oder schwerhörige Menschen, deren erste Sprache Gebärdensprache ist, benötigen auf sie zugeschnittene, besondere Darstellungsformen im Internet.

Zusätzlich zu der Berücksichtigung der Belange von Behinderten bedeutet „barrierefrei“ (behindertengerecht bezeichnet nur einen Teilaspekt), dass ganz allgemein niemandem Barrieren in den Weg gelegt werden sollen. Auch nichtbehinderten Nutzern soll nicht die Pflicht auferlegt werden, beim Abruf von Internet-Angeboten genau dieselbe Hard- und Softwarekonfiguration zu verwenden wie der Autor des Angebots (technische Barrierefreiheit). Neben der Zugänglichkeit (Accessibility) geht es auch um die Plattformunabhängigkeit – ein Internetangebot soll sowohl mit Bildschirm beliebigen Formats als auch mit PDA, Handy u. ä. nutzbar bleiben. Es soll unabhängig vom verwendeten Betriebssystem und von der Software funktionieren, sofern diese standardkonform arbeiten.

Mindestens ebenso wichtig wie technische Zugangsbedingungen ist, dass die Inhalte übersichtlich und in leicht verständlicher Sprache präsentiert werden. Barrierefreiheit umfasst auch, keine übermäßigen, sondern dem Thema angepasste Anforderungen an Bildung, Ausbildung und intellektuelles Niveau zu stellen. Dieser Kontext ist insbesondere für die öffentlich-rechtlichen Webangebote bindend, um die Forderungen nach Gleichberechtigung auch von sprachlich in einem Land gehandicapten Menschen (von der Mehrheit abweichende Muttersprache) zu realisieren, erfasst aber auch die Probleme älterer Menschen, die nicht mit den Möglichkeiten und Methoden moderner Kommunikation aufgewachsen sind, und sozial benachteiligter Schichten.

Das Ziel sollte deshalb sein, die Webseite mit einem größtmöglichen Grad der Zugänglichkeit auszustatten. Eine vollkommene Barrierefreiheit wird man nie erreichen. Doch sollte sie so einfach wie möglich zu bedienen sein, um an die gewünschten Informationen zu gelangen. Dabei muss man nicht auf ein gutes Design verzichten, denn es ist durchaus möglich, barrierearme Seiten mit ansprechendem Aussehen zu gestalten.

Bei der Frage, wer und was sind denn nun betroffen, unterscheidet man folgende zwei Gruppen:

Personen

  • Sehbehinderte Menschen (Blinde, Farbenblinde)
  • Mobilitätsbehinderte Menschen
  • Menschen mit Epilepsie

Technik

  • ältere Browser
  • fehlende Plug-Ins
  • deaktivierte Erweiterungen (JavaScript)
  • unterschiedliche Ausgabegeräte (PC, PDA, Handy)
  • Geschwindigkeit des Internet-Zugangs

Aus diesen genannten Beispielen ergeben sich nun eine Vielzahl von Problemen für den Webdesigner, die aber keine unlösbaren Hürden darstellen. Um zu testen, inwieweit eine Seite barrierearm ist, stehen dem Webdesigner eine Reihe von Online-Tools zur Verfügung, mit denen man nach verschiedenen Kriterien testen kann.

Online-Tools zum prüfen der Webseite

Die in Deutschland gültige Richtlinie ist die BITV - Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz, diese richtet sich nach den "Web Content Accessibility Guidelines 1.0" des W3C und es ist empfehlenswert diese bei einem Test zu verwenden. Eine andere Richtlinie ist die WCAG, diese ist sehr umfangreich und bedeutet, das ein dort bestandener Test nach den WCAG 1.0, logischerweise auch die weniger restriktiven Tests mit einschließt.

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